Ärztliche Versorgung

In jedem grösseren Ort in Istrien gibt es eine Ambulanz mit Bereitschaftsdienst sowie Apotheken, die gewöhnlich von 8 bis 19 Uhr geöffnet sind. In grösseren Städten gibt es Apotheken, die rund um die Uhr Bereitschaftsdienst haben.

Ausländische Gäste zahlen keine Ärztekosten, wenn zwischen Kroatien und dem betreffenden Land ein Abkommen zur ärztlichen Versorgung unterzeichnet wurde.

Alle ausländischen Staatsbürger, die sich in Kroatien aufhalten, haben Recht auf die Aufnahme beim BEREITSCHAFTSDIENST.

Istrien, wie ganz Kroatien, gehört zu den RISIKOFREIEN LÄNDERN wenn es sich um gefährliche ansteckende Krankheiten handelt, daher müssen die Gäste, die nach Kroatien reisen, und die in ihrem Heimatland geimpft wurden, nicht zusätzlich vor der Anreise geimpft werden.

Benötigte Dokumente

Krankenschein, aufgrund des Auslandskrankenscheins des Versicherungsträgers stellen aus:

  • Filiale der Kroatischen Krankenversicherung (HZZO) oder
  • Ambulanzen für Touristen;

Während des Aufenthalts in Kroatien können Touristen Dienstleistungen in Krankenhäusern oder Ambulanzen beanspruchen, dafür ist eine geringe Zahlung zu leisten, die auch die kroatischen Bürger zahlen:

  • Versicherungsnehmer aus Bulgarien, Ungarn, Polen und Grossbritannien sollen Reisepass vorlegen,
  • neben dem Reisepass oder Personalausweis benötigen die Touristen aus folgenden Ländern auch diese Formblätter:
    • Österreich – Formblatt A/HR 3
    • Belgien – B/Y 11
    • Bosnien und Hercegovina – BH/HR 3
    • Tscheichei – CZ/HR 111 und CZ/HR 111A
    • Frankreich – SE 21-04 A
    • Italien – 111 I
    • Luxemburg – L/HR 111
    • Mazedonien – RM/HR 3
    • Niederlande – NL/HR 111
    • Deutschland - HR/D 1111 und HR/D 112
    • Rumänien – R/Y 11
    • Slovenien – SLO/HR 3
    • Serbien und Montenegro – SCG/HR 111

Touristen können auch Dienstleistungen von privaten Ärzten und Zahnärzten beanspruchen (gegen Bezahlung).